Der Google Käuferschutz kann Ihrer Absicherung dienen, wenn Sie über Google Lokale Dienstleistungen bei einem entsprechend geprüften Unternehmen Leistungen in Auftrag geben. Dies ist für Sie kostenlos. Das Symbol „Google Käuferschutz“ ist auf Google-Plattformen bei den Dienstleistern zu sehen, für die der Google Käuferschutz gilt.
Leistungen müssen über Google Lokale Dienstleistungen in Auftrag gegeben werden, damit sie für den Google Käuferschutz infrage kommen. Wenn Sie das Unternehmen auf andere Weise kontaktieren (etwa über eine andere Telefonnummer, über die Unternehmenswebsite oder direkt über eine unserer Partner-Affiliate-Websites), haben Sie keinen Anspruch auf den Google Käuferschutz.
Nur in USA: Wenn Sie einen Dienstleister über die Sprachsuche (etwa Google Assistant oder Google Home) ausfindig machen, wird per Sprachausgabe bestätigt, dass für das Unternehmen der Google Käuferschutz gilt. Falls Sie das Unternehmen dann direkt von Ihrem Gerät aus anrufen, sind Sie geschützt.
Als Dienstleister können Sie die Abdeckung durch den Google Käuferschutz beantragen, indem Sie sich für Google Lokale Dienstleistungen registrieren:
Für Google Lokale Dienstleistungen registrieren
Fälle, in denen der Google Käuferschutz greift
Google erstattet nach ausschließlichem und alleinigem Ermessen den Rechnungsbetrag für die erbrachte Leistung ganz oder teilweise, wenn Sie mit deren Qualität nicht zufrieden sind. Für diesen Schutz gilt aber eine auf die gesamte Laufzeit bezogene Obergrenze. Diese entspricht dem Gesamtbetrag, der Ihnen innerhalb Ihrer Nutzungsdauer für alle Leistungen erstattet werden kann, die Sie über Google Lokale Dienstleistungen in Auftrag gegeben haben. In den unten aufgeführten Ländern gelten für Kunden folgende Obergrenzen für die gesamte Nutzungsdauer:
- Österreich: 1.500 €
- Belgien: 1.500 €
- Kanada: 2.000 $
- Frankreich: 1.500 €
- Deutschland: 1.500 €
- Irland: 1.500 €
- Italien: 1.500 €
- Spanien: 1.500 €
- Schweiz: 2.000 Fr.
- Vereinigtes Königreich: 1.500 £
- USA: 2.000 $
Damit Sie eine Erstattung erhalten können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie reichen Erstattungsanträge im Rahmen des Google Käuferschutzes innerhalb von 30 Tagen nach dem Abschluss der ersten Leistung ein.
- Sie fügen einen Beleg bei, aus dem der entrichtete Betrag und der Unternehmensname des Dienstleisters klar ersichtlich sind. Auf Anforderung sind gegebenenfalls weitere Nachweise über die erbrachte Leistung vorzulegen.
Gibt es etwas, das im Rahmen des Google Käuferschutzes nicht erstattungsfähig ist?
Nicht abgedeckt sind zusätzliche oder zukünftige Dienstleistungen, Sachschäden, Fahrtkosten, Diagnosegebühren, Einwände in Bezug auf den Preis oder die Antwortzeit des Unternehmens sowie Stornierungen.
So erkennen Sie Dienstleister mit Google Käuferschutz
Entsprechend geprüfte Dienstleister haben das „Google Käuferschutz“-Logo neben ihrem Namen sowie auf der zugehörigen Profilseite.
Funktionsweise
Dienstleister kontaktieren
Wenn Sie mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden sind, sollten Sie am besten zuerst mit dem betreffenden Dienstleister sprechen.
Erstattungsantrag einreichen
Wenn sich das Anliegen nicht direkt mit dem Dienstleister klären lässt, wenden Sie sich an uns, um eine Erstattung zu beantragen. Unser Team nimmt sich der Angelegenheit an und setzt sich mit Ihnen in Verbindung. Dabei prüft Google, ob Sie Google Lokale Dienstleistungen genutzt haben, um Kontakt mit dem Dienstleister aufzunehmen. Hierzu werden die entsprechenden Protokolle nach Ihrem Anruf beim jeweiligen Dienstleister durchsucht.
Bevor die Protokolle durchgesehen werden, fragen wir bei Ihnen nach, ob Sie den Erstattungsantrag aufrechterhalten möchten. Unter Umständen fordert Google weitere Informationen zu Ihrem Erstattungsantrag an. Alle Entscheidungen in Bezug auf Ihren Anspruch sowie jegliche Zahlungen oder Erstattungen, die Sie von Google im Rahmen des Google Käuferschutzes erhalten, liegen im ausschließlichen und alleinigen Ermessen von Google.