Um von Nutzern erstellte Inhalte wie etwa von Creatorn hochgeladene Videos in Anzeigen verwenden zu können, benötigen Werbetreibende die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers. Diese Regel gilt für alle Anzeigenformate mit Ausnahme von Masthead-Anzeigen auf der Startseite. In diesen Anzeigen sind von Nutzern erstellte Inhalte selbst dann unzulässig, wenn der Creator seine Zustimmung erteilt hat. Werbetreibende können Videos von Creatorn auf ihren Markenkanälen mithilfe der bestehenden Funktionen zeigen, beispielsweise indem sie Playlists erstellen oder die Videos zu Favoriten hinzufügen.
Die Verwendung von Drittanbieter-APIs und -Funktionen für soziale Medien ist eingeschränkt zulässig, wenn sie von YouTube genehmigt wird. Weitere Informationen zu Anwendungen von Drittanbietern