Hinweis: Dieser Artikel gilt nur für Musikpartner, die eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube haben.
Voraussetzungen für die Nutzung von Musik in Shorts mit einer Länge von 3 Minuten
Ab dem 15. Oktober 2024 werden alle neuen vertikalen Videos mit einer Länge von 1 bis 3 Minuten auf YouTube als Shorts kategorisiert. Über eine Minute lange Shorts mit aktivem Content ID-Anspruch werden unabhängig von der Richtlinie auf YouTube gesperrt.
Wenn beim Hochladen eines Shorts mit einer Länge von 1 bis 3 Minuten ein Anspruch festgestellt wird, erhältst du eine Benachrichtigung. Du kannst Inhalte mit Ansprüchen aus deinen Videos entfernen. Wenn du der Meinung bist, dass der Anspruch fälschlicherweise erhoben wurde, kannst du Einspruch erheben. Sobald der Anspruch geklärt ist, können sich Zuschauer dein Short ansehen. Weitere Informationen zu Shorts mit einer Länge von 1 bis 3 Minuten
Art-Tracks / Tonaufnahmen-Asset
Damit ein Song für Shorts verwendet werden kann, müssen ein Art-Track und ein eingebettetes Tonaufnahmen-Asset verfügbar sein, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Art-Track kann wiedergegeben werden und wurde von einem Partner zur Verfügung gestellt, der eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat.
- Der Art-Track ist in Gebieten, in denen er nicht wiedergegeben werden kann, nicht verfügbar.
- Im Art-Track-Asset ist ein Tonaufnahmen-Asset eingebettet.
- Das eingebettete Tonaufnahmen-Asset gehört einem Partner, der eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat.
- Die Tonaufnahme ist nicht in Gebieten verfügbar, in denen keine Eigentumsrechte an dem Tonaufnahmen-Asset vorliegen oder die Eigentumsrechte bei einem Partner liegen, der keine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat.
- Die für das Tonaufnahmen-Asset festgelegte Abgleichsrichtlinie ist nicht auf „Sperren“ gesetzt, sodass eine Wiedergabe möglich ist.
- YouTube hat keine weiteren Probleme bei der Klärung von Rechten im Zusammenhang mit den Inhalten festgestellt (z. B. Veröffentlichung).
Musikvideos
Damit ein Musikvideo für Shorts verwendet werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das Musikvideo ist öffentlich.
- Für das Musikvideo liegt nur ein Anspruch aus einem Musikvideo-Asset vor.
- Die Eigentumsrechte an dem Musikvideo-Asset liegen bei einem Partner, der eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat.
- In Gebieten, in denen keine Eigentumsrechte vorliegen oder in denen die Eigentumsrechte bei einem Partner ohne Shorts-Vereinbarung liegen, können Nutzer das Musikvideo nicht remixen.
- Die für das Musikvideo-Asset festgelegte Abgleichsrichtlinie ist nicht auf „Sperren“ gesetzt.
- Im Musikvideo-Asset ist ein Tonaufnahmen-Asset eingebettet, das einem Partner gehört, der eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube hat und über eine Abgleichsrichtlinie verfügt, die bedeutet, dass eine Wiedergabe möglich ist. Wenn in einem bestimmten Gebiet keine Eigentumsrechte für das Tonaufnahmen-Asset vorliegen, kann das Video in diesem Gebiet nicht in Shorts verwendet werden.
- Wenn in deinem Musikvideo-Asset kein Tonaufnahmen-Asset eingebettet ist, hast du verschiedene Möglichkeiten, es einzubetten.
- YouTube hat keine weiteren Probleme bei der Klärung von Rechten im Zusammenhang mit den Inhalten festgestellt (z. B. Veröffentlichung).
Missbrauch melden
Für Shorts-Remixe mit Inhalten aus Musikvideos gelten die YouTube-Richtlinien und die Community-Richtlinien.
Wenn du der Meinung bist, dass ein Short mit Inhalten deines Musikvideos gegen unsere Richtlinien verstößt, kannst du das wie hier beschrieben YouTube melden.