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Anzeigen auf YouTube bei Konten mit Elternaufsicht und Inhalten speziell für Kinder

Die Werberichtlinien für Inhalte speziell für Kinder werden möglicherweise noch weiterentwickelt. Wir empfehlen dir daher, dich regelmäßig über Änderungen zu informieren.

Um die Vorgaben des US-Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) und andere Gesetze einzuhalten, sind personalisierte Anzeigen, Remarketing und Funktionen für personalisiertes Targeting auf YouTube in bestimmten Fällen nicht zulässig. Dazu gehören:

Die Auslieferung von kontextbasierten Anzeigen auf YouTube ist hingegen auch bei Konten mit Elternaufsicht und Inhalten speziell für Kinder möglich. Solche Anzeigen basieren unter anderem auf diesen Faktoren:

  • Die wiedergegebenen Inhalte
  • Die aktuelle Suche des Zuschauers
  • Der allgemeine Standort des Zuschauers (wie Stadt oder Bundesland)

Damit die Anzeigen dort ausgeliefert werden können, müssen sie den Werberichtlinien für Inhalte speziell für Kinder entsprechen.

Anzeigen bei Inhalten mit der Kennzeichnung „Speziell für Kinder“

Anzeigen in bestimmten Kategorien können bei Inhalten mit der Kennzeichnung „Speziell für Kinder“ weiterhin ausgeliefert werden. Vor und nach jeder Videoanzeige wird möglicherweise ein Werbeanzeigen-Bumper eingeblendet. So wird für die Zuschauer deutlich gemacht, wann eine Anzeige beginnt und wann sie endet. 

Weitere Informationen zu den Werberichtlinien bei Anzeigen für Inhalte mit der Kennzeichnung „Speziell für Kinder“ findest du in unseren Werberichtlinien für Inhalte speziell für Kinder.

Richtlinien für Werbetreibende

Bei Konten mit Elternaufsicht und Inhalten speziell für Kinder dürfen Werbetreibende keine personalisierten Anzeigen schalten.

Werbung, die auf Kinder ausgerichtet ist oder bei Inhalten speziell für Kinder präsentiert wird, muss allen relevanten Gesetzen und Bestimmungen entsprechen. Sie darf nicht:

  • Irreführend, unlauter oder unangemessen für die beabsichtigte Zielgruppe sein
  • Auf Drittanbieter-Tracker zurückgreifen oder anderweitig versuchen, personenbezogene Daten zu erfassen

Im Folgenden sind einige Produkte aufgeführt, für die Werbetreibende keine Anzeigen bei Konten mit Elternaufsicht oder Inhalten speziell für Kinder schalten dürfen:

  • Für Kinder ungeeignete Medien: Medieninhalte (Filme, TV-Sendungen etc.), die für Nutzer unter 13 Jahren nicht geeignet sind.
  • Für Kinder ungeeignete Videospiele: Werbeanzeigen für digitale Videospiele (sowie entsprechendes Zubehör), die auf einer Spielekonsole, einem Computer oder einem anderen elektronischen Gerät wie etwa einem Smartphone bzw. Tablet gespielt werden können, sind nicht zulässig, sofern das Spiel gemäß der offiziellen Altersfreigabe nicht für Nutzer unter 13 Jahren geeignet ist.
  • Dating und Beziehungen: Anzeigen für Dating-Websites, Familienberatungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hochzeiten oder Scheidungen.
  • Kosmetik und Gewichtsabnahme: Produkte rund um die Körperpflege sowie Fitnessprodukte im Zusammenhang mit Gewichtsabnahme, Diäten und Ernährung.
  • Nahrungsmittel und Getränke: Anzeigen für Lebensmittelprodukte und Getränke sind, unabhängig von ihrem Nährstoffgehalt, nicht zulässig.
  • Illegale oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegende Produkte: Werbung für Produkte, die gesetzlichen Beschränkungen unterliegen oder nicht gegenüber Kindern beworben werden dürfen, ist untersagt. Das gilt unter anderem für unzulässige Inhalte und eingeschränkt zulässige Inhalte. Darunter fallen auch Produkte, bei denen mögliche Sicherheitsrisiken für Kinder bestehen.
  • Politische Werbeanzeigen: Bezahlte politische Werbeanzeigen jeglicher Art sind nicht zulässig. Das betrifft unter anderem Informationen über Kandidaten für politische Ämter bzw. deren politische Standpunkte, politische Parteien sowie Fundraising- und Lobbygruppen oder deren Ziele.
  • Religiöse Werbeanzeigen: Religiöse Anzeigen sind in keiner Form zulässig. Dazu zählen Angebote rund um Religion, religiöse Überzeugungen wie religiöse Schulen, Religionsbücher etc.
  • Anzeigen mit Bezug auf Inhalte nur für Erwachsene: Dies betrifft sexuelle und nicht jugendfreie Inhalte, die für Erwachsene bestimmt und für Nutzer unter 13 Jahren nicht geeignet sind.
  • Gefährliche Inhalte: Inhalte, die gefährlich und für Nutzer unter 13 Jahren nicht geeignet sind bzw. grundsätzlich die Aufsicht eines Erwachsenen erfordern.
  • Inhalte mit Gewaltbezug: Gewaltverherrlichende oder grausame Inhalte, die für Erwachsene bestimmt und für Nutzer unter 13 Jahren nicht geeignet sind.

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